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„Owner-documented Foreign Financial Institutions“
„Owner Documented FFI“ (ODFFI)“
Mit dem Status eigentümer-/ inhaberdokumentiertes FFI („Owner Documented FFI“ (ODFFI) kann der Rechtsträger seine FATCA-Berichterstattungspflichten an seine Bank delegieren, die dann die Verantwortung hat, der IRS die Informationen über die US-Personen weiterzuleiten.
In jedem Fall bleibt das ODFFI für die Zahlung von Steuern, Zinsen und Strafen in Folge von nicht erfüllten Verpflichtungen im Rahmen des ODFFI-Status oder jeglicher anderer FATCA-Pflichten verantwortlich.
Der Erhalt dieses Status muss Gegenstand einer Vereinbarung zwischen der Bank und dem Rechtsträger sein und setzt folgende Bedingungen voraus:
- Der Rechtsträger ist ein Anlageunternehmen („investment entity“) nach FATCA.
- Der Rechtsträger darf nicht einer Banken-, Finanz- oder Versicherungsgruppe angehören oder selbst als Intermediär tätig sein.
- Der Rechtsträger muss alle seine Bankkonten ausschliesslich bei FATCA-konformen Finanzinstituten wie teilnehmenden Finanzinstituten (Participating FFI/PFFI) halten.
- Der Rechtsträger muss der Bank unter anderem erschöpfende und vollständige Informationen über alle seine amerikanischen und nichtamerikanischen wirtschaftlich Berechtigten sowie die im Rahmen von FATCA verlangte Dokumentation liefern: Formular W-9 und (wenn anwendbar) Zustimmungserklärung („Consent to Report“) und/oder das IRS-Formular W-8BEN-E für jeden ihrer amerikanischen oder nichtamerikanischen wirtschaftlich Berechtigten.
- Der Rechtsträger muss sich verpflichten, der Bank unverzüglich jede Änderung bei seinen wirtschaftlich Berechtigten mitzuteilen.
Wegen der administrativen Lasten, die diese Dienstleistung mit sich bringt, wird sie gegen Bezahlung und für eine begrenzte Zeit angeboten. Der jeweilige Rechtsträger verpflichtet sich ebenfalls, der Bank komplette und umfassende Dokumentation zur Verfügung zu stellen und die Bank unverzüglich über sämtliche Änderungen in Bezug auf seine wirtschaftlich Berechtigten zu informieren.
Wirtschaftlich Berechtigter für US-Steuerzwecke (Kapitalgesellschaften und Complex Trusts)
Bitte füllen Sie die unten aufgeführten Formulare aus. Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente alle drei Jahre erneuert werden müssen.
Formular W-8BEN-E
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- Verwenden Sie dieses Formular, wenn der Rechtsträger, der Kontoinhaber ist, für Steuerzwecke als wirtschaftlich Berechtigter der Einkünfte betrachtet wird. Dies ist normalerweise der Fall, wenn der Rechtsträger einkommenssteuerpflichtig ist (z.B. Unternehmen, Aktiengesellschaften, Complex Trusts etc.).
- Für Rechtsträger, die als Intermediär oder Nominee tätig oder steuertransparente Rechtsträger sind, ist nicht dieses, sondern das Formular W-8IMY auszufüllen.
- Bitte beachten Sie, dass die Bank den FATCA-Status „nicht teilnehmendes nichtamerikanisches Finanzinstitut“ („Non-Participating Foreign Financial Institution“) nicht akzeptiert.
Formular Mandat zur Meldung im Rahmen von FATCA
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- Abkommen zwischen der Bank und dem Rechtsträger in Verbindung mit dem Status eigentümer-/inhaberdokumentiertes FFI („Owner Documented FFI“).
Formular Steuerstatus von natürlichen Personen
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- Bitte füllen Sie dieses Formular für alle natürlichen Personen aus, die in Anhang 1A des ODFFI-Mandats zur Meldung im Rahmen von FATCA aufgeführt sind.
Steuertransparente Rechtsträger („flow-through entities“) für US-Steuerzwecke (Grantor Trust, Simple Trust oder Personengesellschaft)
Bitte füllen Sie die unten aufgeführten Formulare aus. Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente alle drei Jahre erneuert werden müssen.
Formular W-8IMY
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- Verwenden Sie dieses Formular, wenn der Kontoinhaber eine steuertransparente Gesellschaft ist, z.B. eine Personengesellschaften, ein Grantor Trust oder ein Simple Trust.
Formular Mandat zur Meldung im Rahmen von FATCA
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- Abkommen zwischen der Bank und dem Rechtsträger in Verbindung mit dem Status eigentümer-/inhaberdokumentiertes FFI („Owner Documented FFI“).
Formular Steuerstatus von natürlichen Personen
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- Bitte füllen Sie ein Formular für alle wirtschaftlich Berechtigten aus, die natürliche Personen sind, und in Anhang 1B des ODFFI-Mandats zur Meldung im Rahmen von FATCA aufgeführt sind.