Einanlegerfonds – Unser Angebot

Einanlegerfonds – Unser Angebot

Entdecken Sie die Welt der Einanlegerfonds nach Schweizer Recht – mit starker Governance, optimierter Verwaltung, höchster Transparenz und steuerlicher Effizienz.

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Rechtlicher Hintergrund – Einanlegerfonds nach Schweizer Recht

Für institutionelle Anleger kann unter bestimmten Voraussetzungen ein einheitlicher Anlegerfonds nach schweizerischem Recht eingerichtet werden, damit deren Vermögen in einer einzigen Struktur verwaltet werden können.

Welche Vorteile bieten Einanlegerfonds für Schweizer Pensionskassen?

Entdecken Sie die zahlreichen Vorteile, die eine Gründung eines Einanlegerfonds nach Schweizer Recht bietet, wie z.B. die Förderung der operativen Effizienz.

Verbesserung der Governance

Im Kern geht es bei Einanlegerfonds um die Verbesserung der Governance.

Eine solche Struktur nach Schweizer Recht bedeutet für Pensionskassen einen zusätzlichen Schutz, der sowohl den Pensionskassen selbst als auch den mit ihnen verbundenen Unternehmen mehr Sicherheit bietet. Einanlegerfonds ermöglichen eine solide Governance-mit einer klaren Verteilung der Rollen und Verantwortlichkeiten. Hinzu kommen regelmässige Prüfungen auf Fondsebene, die für zusätzliche Transparenz und Sicherheit sorgen.

Optimierte Verwaltung

Das Konzept ebnet den Weg für eine optimierte Verwaltung ihres Vermögens

Die vereinfachte Asset-Strukturierung nach Anlagestrategien oder Anlageklassen schafft die Voraussetzung für Skaleneffekte. Ein Einanlegerfonds kann in eine zentrale Plattform eingepasst werden, die eine nahtlose Verwaltung interner oder externer Manager ermöglicht, und bietet eine solide Basis für Multi-Manager-Strukturen. Darüber hinaus ermöglicht die Plattform eine Optimierung der Performance und eine effiziente Diversifizierung der Risiken.

Transparenz

Bei den Regeln für Einanlegerfonds steht Transparenz im Vordergrund.

Dank standardisierter Reportingverfahren und klarer Kommunikationskanäle stellen Einanlegerfonds umfassende und verständliche Informationen für Pensionskassen, Behörden und andere Stakeholder bereit. Dieses Mehr an Transparenz hilft, anhand der zusätzlichen Erkenntnisse fundierte Entscheidungen zu treffen, und fördert ein Klima des Vertrauens und der Verantwortung.

Steuerfolgen

Eine Besonderheit von Einanlegerfonds nach Schweizer Recht sind die Steuerfolgen und -pflichten. 

So werden z.B. keine Stempelabgaben erhoben auf den Transaktionen, welche innerhalb des Einanlegerfonds getätigt werden. Zudem entfällt die Mehrwertsteuer auf den Vermögensverwaltungs- und Depotbankgebühren. So können Pensionskassen ihre Steuerlast optimieren.

Insgesamt bieten Einanlegerfonds nach Schweizer Recht also strukturelle Vorteile, die es dem Einanleger ermöglichen, sich allein auf die Vermögensverwaltung und Asset-Allokation zu konzentrieren. Spezialisierte externe Unternehmen sorgen für die Wahrung seiner Interessen, indem sie die Umsetzung der Fondsstruktur, die Governance, die Kontrolle der delegierten Tätigkeiten sowie insbesondere die Verwaltung und Überwachung der einschlägigen Vorschriften und deren
Weiterentwicklung beaufsichtigen.

Was macht Pictet so einzigartig?

Pictet als Marke steht für Vertrauen. Statt nach Grösse zu streben, wollen wir hervorragende Servicequalität bieten, und mit der Qualität unserer unserer Dienstleistungen heben wir uns von anderen Banken ab.

  • Pictet steht für Sicherheit

    Ihre finanzielle Sicherheit hat für uns Priorität. Pictet hat eine grundsolide Bilanz und eine sichere Finanzinfrastruktur. Dadurch ist Ihr Vermögen vor potenziellen Risiken geschützt.

  • Alles aus einer Hand

    Weniger Aufwand mit unserem One-Stop-Shop-Angebot. Mit unseren eigenen Lösungen für Investmentfonds, unserer Palette an Global-Custody-Dienstleistungen und dem rund um die Uhr verfügbaren Zugang zu den globalen Märkten bietet Pictet ein umfassendes Angebot aus einer Hand, mit dem Sie Zeit und Aufwand sparen. Indem Sie das Vermögen Ihrer Pensionskasse bei Pictet bündeln, profitieren Sie von einem optimierten Prozess und einem ganzheitlichen Ansatz für Ihre Vermögensverwaltung.

  • Kundenbetreuung

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Rechtlicher Hintergrund – Einanlegerfonds nach Schweizer Recht

Grundsätzlich muss eine kollektive Kapitalanlage nach Schweizer Recht mehrere unabhängige Anleger aufweisen. Für institutionelle Anleger kann jedoch unter bestimmten Bedingungen ein Einanlegerfonds nach Schweizer Recht errichtet werden. Dieser hat den Vorteil, dass das Vermögen in einer eigenen Struktur verwaltet werden kann.

Bei einem Einanlegerfonds kann das Vermögen von einem einzelnen Anleger stammen, wenn dieser die Interessen einer grossen Zahl von Endbegünstigten vertritt (Art. 7 Abs. 3 des Schweizer Kollektivanlagengesetzes (KAG) und Art. 5 Abs. 3 der Kollektivanlagenverordnung (KKV)). Folgende Anleger kommen für einen solchen Einanlegerfonds in Frage (Art. 7 Abs. 3 KAG):

  • Pensionskassen (Vorsorgeeinrichtungen und Einrichtungen mit professioneller Tresorerie, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen),
  • öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie oder
  • Versicherungsunternehmen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (gemäss Definition im KAG)
Diese Anlageform ist also ausschliesslich für qualifizierte Anleger bestimmt, die einer der oben genannten Kategorien entsprechen.

Einanlegerfonds werden von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) genehmigt und beaufsichtigt und einmal jährlich unabhängig überprüft. Darüber hinaus müssen sie mehrere Stellen benennen, die für die eigentlichen Tätigkeiten des Fonds verantwortlich sind:

  • Fondsleitung

    Administration und Verwaltung des Fonds im Interesse und Namen des Anlegers. Aufgabe der Fondsleitung ist es u. a., den Nettoinventarwert pro Anteil zu berechnen, die Anlegerinteressen zu vertreten, jederzeit die Einhaltung der Anlagerichtlinien sicherzustellen und die beauftragten Verwalter zu beaufsichtigen.

  • Depotbank

    Ihre Aufgabe besteht in der Verwahrung des Kollektivvermögens, der Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

  • Anlageverwalter

    Der Einzelanleger kann das gesamte Vermögen oder einen Teil davon mit Genehmigung der zuständigen Behörden in eigenem Namen verwalten (Vermögensverwaltung) oder die Verwaltung an Anlageverwalter, die von der FINMA oder einer gleichwertigen Stelle beaufsichtigt werden, delegieren.

In der Praxis halten die Anleger in dieser Struktur keine direkten Positionen mehr in ihren Konten, sondern Anteile am Anlagefonds. Die Anleger können ihre Allokation durch Zeichnung und Rücknahme (in Geld- oder Sachwerten) von Fondsanteilen ändern.

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